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   BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63   

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BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63 (https://dejure.org/1967,11685)
BSG, Entscheidung vom 24.02.1967 - 2 RU 164/63 (https://dejure.org/1967,11685)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 1967 - 2 RU 164/63 (https://dejure.org/1967,11685)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63
    Die Revision ist durch Zulassung statthaft und form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden° Sie ist so- mit zulässigu Im Ergebnis hatte sie auch Erfolg° Bevor das Revisionsgericht aufgrund der zulässigen Revision das angefochtene Urteil unter sachlich-rechtlichen Gesichtspunkten prüft, muß es -von Amts wegenprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen die Hechtswirk« samkeit des Verfahrens als Ganzes abhängt° Hierzu gehört als unverzichtbare Prozeßvoraussetzung für eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts die Zulässigkeit der Berufung (vgl" BSG 2, 225, 226 mit weiteren Nachweisen; auch BSG 1, 227, 250)°.
  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63
    Die Revision ist durch Zulassung statthaft und form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden° Sie ist so- mit zulässigu Im Ergebnis hatte sie auch Erfolg° Bevor das Revisionsgericht aufgrund der zulässigen Revision das angefochtene Urteil unter sachlich-rechtlichen Gesichtspunkten prüft, muß es -von Amts wegenprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen die Hechtswirk« samkeit des Verfahrens als Ganzes abhängt° Hierzu gehört als unverzichtbare Prozeßvoraussetzung für eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts die Zulässigkeit der Berufung (vgl" BSG 2, 225, 226 mit weiteren Nachweisen; auch BSG 1, 227, 250)°.
  • BSG, 14.12.1955 - 7 RAr 69/55
    Auszug aus BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63
    Zulassung der Berufung auSgelegt werden kann (vgl° hierzu BSG 2, 121, 125; 4, 261, 263)° Auch die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem SG ergibt keinen Anhalt dafür, daß ein Ausspruch über die Zulassung der Berufung verkündet worden ist°.
  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 76/64

    Nachträgliche Revisionszulassung

    Auszug aus BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63
    " bar annimmt- zur Folge, daß insoweit eine Entscheidung des Gerichts noch fehlt° Vielmehr ist, wenn das Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung enthält, damit ausgesprochen, daß das Rechtsmittel nicht zugelassen wird (vgl" BGHZ 44, 395, 397; auch BArbG in AP ZPO 5 319 Nr° 4 am Ende)° Es liegt also auch in einem solchen Fall eine Entscheidung des Gerichts über die Zulassung und diese Entscheidung auf falschen oder un2uvor, wenn reichenden Erwägungen beruht -im vorliegenden Fall nach den Feststellungen des LSG auf einem Irrtum über die Zulässigkeit der Berufung-, dann hat das SG zwar die.
  • BSG, 31.01.1967 - 2 RU 63/63

    Revisionszulassung - Nachträgliche Zulassung der Revision - Ergänzungsurteil des

    Auszug aus BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63
    Berufung davon abhängt, ob die Klägerin (Berufungsklägerin) einen wesentlichen Mangel des Verfahrens des SG gerügt hat (@ 150 Nro 2 SGG)" Das hat das LSG bejaht° Es hat als erwiesen angesehen (vgl" % 163 SGG), das SG habe die Frage der Zulassung der Berufung nicht zum Gegenstand einer Entscheidung gemacht, weil es angenommen habe, daß die Berufung bereits kraft Gesetzes zulässig sei° Es ist der Auffassung: daß infolge dieses Irrtums eine Entscheidung des Gerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung fehle, sei ein wesentli- cher Mangel im Verfahren des SG, der, da er von der Klägerin gerügt sei, die Berufung zulässig mache" Für diese Auffassung hat sich das LSG -an sich zutreffend- auf das Urteil des &, Senats des BSG vom 280 September 1961 {SozR Nr, 51 zu 5 150 SGG) berufenn Der 4, Senat hat aber diese Auffassung inzwischen aufgegeben (Urteil vom 120 Sep" tember 1963, SozR Nr° Mo zu @ 150 SGG), nachdem er schon vorher erklärt hatte, daß er an ihr nicht festhalte, so daß der 7, Senat und der 5° Senat von der Entscheidung des 4" Senats abweichen konnten, ohne den Großen Senat anrufen zu müssen (vgl° SozR Nr" 38 u" Nr° 39 zu 5 150 SGG)" Auch der erkennende Senat hat bereits -in einem die Revision betreffenden Fallentschieden .daß keine das Verfahren des Gerichts betreffenden Mängel vorliegen, wenn die Nichtzulas= sung des Rechtsmittels auf einem Irrtum beruht (SozR Nr" 112 zu 5 162 SGS)° In dem -nicht veröffentlichten- Urteil Vom 25, Juni 196% -2 RU 196/63- hat sich der erkennende Senat auch für die Berufung ausdrücklich den Entscheidungen des 4", 5" und 7" Senats angeschlossen und diese Auffassung in dem die Revision betreffenden Urteil vom 31° Januar 1967 -2 RU 63/63f das zur Veröffentlichung vorgesehen ist, bestätigto Das Fehlen eines Ausspruchs über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung hat nicht etwa -wie das LSG offen- 8 ".
  • BSG, 28.09.1961 - 4 RJ 85/59
    Auszug aus BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63
    Das Sozialgericht hat nicht über die Zulässigkeit der Berufung entschieden° Dies stellt nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 280 Sep== tember 1961 -4 RJ 85/59- einen wesentlichen Verfahrensmangel da1°"".
  • BSG, 25.06.1964 - 2 RU 196/63
    Auszug aus BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63
    Berufung davon abhängt, ob die Klägerin (Berufungsklägerin) einen wesentlichen Mangel des Verfahrens des SG gerügt hat (@ 150 Nro 2 SGG)" Das hat das LSG bejaht° Es hat als erwiesen angesehen (vgl" % 163 SGG), das SG habe die Frage der Zulassung der Berufung nicht zum Gegenstand einer Entscheidung gemacht, weil es angenommen habe, daß die Berufung bereits kraft Gesetzes zulässig sei° Es ist der Auffassung: daß infolge dieses Irrtums eine Entscheidung des Gerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung fehle, sei ein wesentli- cher Mangel im Verfahren des SG, der, da er von der Klägerin gerügt sei, die Berufung zulässig mache" Für diese Auffassung hat sich das LSG -an sich zutreffend- auf das Urteil des &, Senats des BSG vom 280 September 1961 {SozR Nr, 51 zu 5 150 SGG) berufenn Der 4, Senat hat aber diese Auffassung inzwischen aufgegeben (Urteil vom 120 Sep" tember 1963, SozR Nr° Mo zu @ 150 SGG), nachdem er schon vorher erklärt hatte, daß er an ihr nicht festhalte, so daß der 7, Senat und der 5° Senat von der Entscheidung des 4" Senats abweichen konnten, ohne den Großen Senat anrufen zu müssen (vgl° SozR Nr" 38 u" Nr° 39 zu 5 150 SGG)" Auch der erkennende Senat hat bereits -in einem die Revision betreffenden Fallentschieden .daß keine das Verfahren des Gerichts betreffenden Mängel vorliegen, wenn die Nichtzulas= sung des Rechtsmittels auf einem Irrtum beruht (SozR Nr" 112 zu 5 162 SGS)° In dem -nicht veröffentlichten- Urteil Vom 25, Juni 196% -2 RU 196/63- hat sich der erkennende Senat auch für die Berufung ausdrücklich den Entscheidungen des 4", 5" und 7" Senats angeschlossen und diese Auffassung in dem die Revision betreffenden Urteil vom 31° Januar 1967 -2 RU 63/63f das zur Veröffentlichung vorgesehen ist, bestätigto Das Fehlen eines Ausspruchs über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung hat nicht etwa -wie das LSG offen- 8 ".
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